AGB

POWDER SHED RECS.

zwai.media Endres & Beuse GbR

Staufenstraße 53 – 48145 Münster

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

– Stand 18.07.2022 –

§ 1 Allgemeines

a) Nachfolgende Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsverbindung von POWDER SHED RECS. mit ihren Kund*innen und werden durch Auftragserteilung als bindend anerkannt. Sie gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Kund*innen haben keine Gültigkeit.

b) Von diesen Liefer- und Zahlungsbedingungen abweichende Absprachen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von POWDER SHED RECS. schriftlich und ausdrücklich bestätigt werden.

§ 2 Vertragsabschluss

a) Bei der Bestellung von Waren aus dem Lieferprogramm von POWDER SHED RECS. handelt es sich immer um ein bindendes Angebot des/der Bestellenden. POWDER SHED RECS. kann dieses Angebot durch Zusendung einer Auftragsbestätigung innerhalb von zwei Wochen oder wahlweise dadurch annehmen, dass dem/der Bestellenden innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zugesandt wird.

b) POWDER SHED RECS. ist nicht verpflichtet, Ware zu liefern, die nicht mehr am Lager vorrätig ist, selbst wenn diese noch in den Angebotslisten von POWDER SHED RECS. verzeichnet ist.

§ 3 Preise

a) Alle Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer in Euro (EUR).

b) Alle Lieferungen erfolgen zu den am Tag der Lieferung gültigen Listenpreisen und Rabatten von POWDER SHED RECS., wobei Änderungen zu jeder Zeit ausdrücklich vorbehalten sind. Erfolgt eine Lieferung zu Nettopreisen oder während einer Sonderpreisaktion, so ist eine solche Lieferung von jeglicher Rabattierung ausgeschlossen.

§ 4 Versand, Lieferung und Kosten

a) Die bestellte Ware wird fachgerecht verpackt und einem von POWDER SHED RECS. bestimmten Transportunternehmen auf Gefahr des/der Bestellenden zur Sendung an diese/n übergeben. POWDER SHED RECS. haftet nicht für Schäden, die nach Übergabe an das Transportunternehmen entstehen. Teillieferungen sind zulässig, sofern keine anderen Vereinbarungen mit dem Besteller getroffen werden.

b) Bei einem Zahlungsrückstand des/der Bestellenden für vorherige Lieferungen von POWDER SHED RECS. behält sich POWDER SHED RECS. vor, zu bearbeitende Bestellungen bis zur vollständigen Zahlung der ausstehenden Rechnungen zurückzuhalten bzw. Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.

c) Bei einem Auftragswert von unter 50 (fünfzig) Euro wird eine Mindestmengenpauschale von 6 (sechs) Euro in Rechnung gestellt. Ab einem Auftragswert von 50 (fünfzig) Euro aufwärts werden keine Versandkosten in Rechnung gestellt.

§ 5 Zahlung und Verzug

a) Zahlungen haben ausschließlich an die POWDER SHED RECS. – zwai.media Endres & Beuse GbR innerhalb von 30 (dreißig) Tagen nach Datum der Rechnung mit 5 % (fünf Prozent) Skonto oder nach 6 (sechs) Monaten netto Kasse zu erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es ausschließlich auf den Eingang oder die Gutschrift auf dem Geschäftskonto von POWDER SHED RECS. an. Die Berechtigung zum Abzug von Skonto setzt voraus, dass der/die Bestellende nicht mit anderen Zahlungen in Verzug ist.

b) Der Kunde / die Kundin kommt 30 (dreißig) Tage nach Fälligkeit der Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung auch ohne ausdrückliche Mahnung durch POWDER SHED RECS. in Zahlungsverzug.

c) Kommt der/die Bestellende in Zahlungsverzug, stellt er/sie Zahlungen ganz ein oder wird über sein/ihr Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet, so werden alle anstehenden Forderungen von POWDER SHED RECS. sofort fällig.

d) Im Falle des Zahlungsverzuges ist POWDER SHED RECS. auch ohne ausdrückliche Mahnung berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 1 % (einem Prozent) per anno über dem jeweilig gültigen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu fordern. Kann POWDER SHED RECS. einen höheren Verzugsschaden nachweisen, so ist POWDER SHED RECS. berechtigt, diesen geltend zu machen. Etwaig anfallende Mahngebühren und Rechtsverfolgungskosten sind vom dem Kunden / der Kundin zu übernehmen.

§ 6 Reklamationen, Retouren, Rücksendungen

a) Reklamationen wegen offensichtlicher Sachmängel, Falschlieferungen und/oder Mengenabweichungen können nur anerkannt werden, wenn sie bei POWDER SHED RECS. innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen nach Eingang der Sendung bei dem Kunden / der Kundin eingehen. Bei jeder Reklamation sind jeweils der Lieferschein oder die Rechnung beizulegen. Ansonsten gilt der Lieferinhalt als mit dem Lieferschein übereinstimmend und frei von Mängeln. Zunächst nicht erkennbare Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Für diese gilt eine Rügefrist von 6 (sechs) Monaten nach Ablieferung der Ware als Ausschlussfrist.

b) Sofern nicht eine gesonderte, schriftliche Vereinbarung mit dem Kunden / der Kundin getroffen worden ist, sind Retouren aufgrund von Fehldispositionen des Kunden / der Kundin grundsätzlich ausgeschlossen. Schriftlich vereinbarte Retouren werden zum jeweils gültigen Listenpreis am Tag der Rücknahme abzüglich etwaig gewährter Nachlässe gutgeschrieben. Bei Retourengutschriften wird stets vom niedrigsten Bezugspreis ausgegangen.

c) Sollten Rücksendungen (Reklamationen oder Retouren) erfolgen, so müssen diese in jedem Fall mit einer entsprechenden gültigen Retourenfreigabe und einem Retouren-Etikett der POWDER SHED RECS. – zwai.media Endres & Beuse GbR versehen sein. Sämtliche Rücksendungen dürfen ausschließlich frei Haus und nur an das Warenlager POWDER SHED RECS., c/o Holger Beuse, Dorotheenstr. 25, 48145 Münster erfolgen. Nicht freigemachte Sendungen oder Sendungen ohne Freigabe werden nicht angenommen.

d) Zurückgesandte Ware muss sich in einem verkaufsfähigen Zustand befinden, sofern sich nicht die Reklamation gerade auf diesen Zustand bezieht. POWDER SHED RECS. behält sich ausdrücklich das Recht vor, bei unsachgemäß gelieferter oder beschädigter Ware entsprechende Abzüge am Gutschriftbetrag vorzunehmen; dies gilt insbesondere auch für Beschädigungen an den Verpackungs- und Bildhüllen.

e) Nicht von POWDER SHED RECS. direkt bezogene Tonträger werden weder gutgeschrieben noch zurückgesendet.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

a) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller POWDER SHED RECS. aufgrund des Kaufvertrags und der allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen zustehenden Forderungen gegen den/die jeweilige/n Kunden/Kundin, inklusive Mehrwertsteuer, etwaiger Mindestmengenpauschale und etwaiger Verzugszinsen, das Eigentum von POWDER SHED RECS.. Der Kunde / die Kundin verwahrt die von POWDER SHED RECS. gelieferten Waren mit kaufmännischer/kauffraulicher Sorgfalt, ist aber zum Weiterverkauf im ordnungsgemäßen Geschäftsablauf berechtigt. Im Gegenzug tritt der Kunde / die Kundin an POWDER SHED RECS. bereits im voraus alle Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrages (einschließlich entsprechender Mehrwertsteuer) ab, die ihm/ihr aus der Weiterveräußerung der gelieferten Ware gegen seinen/ihren Abnehmenden oder Dritten erwachsen (verlängerter Eigentumsvorbehalt). POWDER SHED RECS. nimmt diese Abtretung schon jetzt an. Zur Einziehung der aus dem Weiterverkauf resultierenden Forderung ist der Kunde / die Kundin aber auch nach der erfolgten Forderungsabtretung an POWDER SHED RECS. ermächtigt.

b) Solange der Eigentumsvorbehalt an der Ware besteht, sind Verpfändung, Sicherungsübereignung und jede anderweitige, die Sicherung beeinträchtigende Überlassung der gelieferten Ware durch den Kunden / die Kundin, mit Ausnahme des Weiterverkaufes im ordnungsgemäßen Geschäftsablauf, unzulässig. Werden unter Eigentumsvorbehalt von POWDER SHED RECS. gelieferte Waren oder an POWDER SHED RECS. abgetretene Forderungen von Dritten gepfändet oder beschlagnahmt, so hat der Kunde / die Kundin den Vollstreckungsbeamten von dem Eigentumsvorbehalt oder der Sicherungszession zu unterrichten und POWDER SHED RECS. unverzüglich unter Mitteilung des Pfändungs- und Beschlagnahmeprotokolls zu benachrichtigen. Der Kunde / die Kundin verpflichtet sich in diesen Fällen, die Kosten von Maßnahmen zur Beseitigung der Beschlagnahme oder Pfändung zu tragen.

c) Kommt der Kunde / die Kundin in Zahlungsverzug, stellt er Zahlungen ganz ein, wird über sein/ihr Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet, oder kommt er/sie in sonstiger Art und Weise den vertraglichen Pflichten nicht nach, so hat der Kunde / die Kundin auf Verlangen POWDER SHED RECS. unverzüglich Zugriff zu den noch vorhandenen, im Vorbehaltseigentum von POWDER SHED RECS. stehenden Waren zu gewähren und POWDER SHED RECS. alle erforderlichen Angaben zu deren eigenen Einzug der unter verlängertem Eigentumsvorbehalt stehenden Forderungen zu machen.

§ 8 Vermietung, Verleih und Vervielfältigung von Tonträgern

Vermietung, Verleih oder ähnliche Geschäfte (zum Beispiel Verkauf mit Rückgaberecht) sowie eine Vervielfältigung der von POWDER SHED RECS. gelieferten Tonträger ist nur mit ausdrücklicher, vorheriger und schriftlicher Zustimmung von POWDER SHED RECS. gestattet, soweit dies nicht ausdrücklich durch das Urhebergesetz gestattet ist. Dasselbe gilt für jegliche Überspielung auf Tonband, Folien und andere Tonträger oder Einspeisung in jedwede elektronische Datenbanken und -netze.

§ 9 Allgemeine Bestimmungen

a) Sollten einzelne Bedingungen ganz oder teilweise gerichtlich für ungültig erklärt werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile dieser Bestimmungen davon nicht berührt.

b) Für die vertraglichen Beziehungen zwischen POWDER SHED RECS. und ihren Kund*innen findet deutsches Recht Anwendung.

§ 10 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Geschäftssitz von POWDER SHED RECS. in Münster, sofern nicht zwingend eine andere Zuständigkeit gegeben ist.

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